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Angaben gemäß § 5 TMG

Thiemo Wolf 
Letterhausstraße 27
46342 Velen 

Vertreten durch: 
Thiemo Wolf

Kontakt: 
Telefon: 0157-87321318
E-Mail: dj@thiemowolf.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 307/5203/3368

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Thiemo Wolf DJ and Entertainment:

Bookingvertrag, AGB's:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Thiemo Wolf DJ and Entertainment durchgeführten Veranstaltungen jeglicher Art. Der Vertragspartner, nachfolgend Veranstalter genannt, ist die juristische Person die Thiemo Wolf, nachfolgend DJ genannt, mit der Beschallung seiner Veranstaltung gebucht hat.


§1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und einen kostenlosen Parkplatz für den DJ am Veranstaltungsort (PKW+Anhänger). Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. bei Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrten Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht anders im Angebot ausgewiesen, zusätzlich zur Gage mit 1,50 € brutto pro Entfernungskilometer (0,75€ pro gefahrenem Kilometer) verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort Velen. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!


b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 60 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung bzw. übernimmt diese Kosten zusätzlich zur vereinbarten Gage.

 

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug gibt der Veranstalter dem DJ Bescheid und sorgt für kostenlose Helfer vor Ort, die beim Be- und Entladen des Equipments zur Verfügung stehen. Die Helfer dürfen nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Alkohol, Drogen,…) stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem Arbeitsplatz des DJs befindet, optimaler Weise in dem Raum welcher den Mittelpunkt der Veranstaltung darstellt. Der DJ kann nicht für gute Stimmung und Tanz sorgen wenn sich die Tanzfläche in einem gesonderten Raum abseits befindet.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen (bei stundenbasierten Verträgen fallen 9h zu Buche). Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben sowie überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Außentemperaturen unter 10°C sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment - besonders in Zelten. Bei schlechtem Wetter kann der DJ die Veranstaltung zum Schutz seines Equipments jederzeit sofort beenden. Die Zahlung der Gage bleibt hiervon unberührt.

 

§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung benötigt. Als Steckdose kann eine allseits bekannte Schuko-Steckdose, eine einphasige CEE Steckdose (16A, auch bekannt als blaue Camping Steckdose), eine dreiphasige CEE Steckdose (16A oder 32A, auch bekannt als Kraftstrom) oder eine 16A Perilex Steckdose (auch bekannt als „alte Kraftstrom Steckdose“) genutzt werden. Der Veranstalter teilt dem DJ vorab mit welche elektrischen Anschlüsse vor Ort vorgefunden werden.
Die Stromversorgung muss nach VDE fachgerecht installiert worden sein und über eine eigene Sicherung (min. 16A, Auslösecharakteristik der Sicherungen mindestens B) sowie über eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD 0,03A) verfügen! Ein Anschließen des Equipments an eine Stromversorgung über ein Aggregat (Stromerzeuger) ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich!

Bei einem wiederholten nicht durch den DJ zu verantwortenden Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen. Die Zahlung der Gage bleibt hiervon unberührt.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt alleine beim Veranstalter. Auch kann das reibungslose Zusammenspiel bei fremder Technik nicht garantiert werden.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Platzbedarf des Equipments liegt aufbaubedingt zwischen 5 und 10 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch von 1,80m Breite und ca. 0,80 m Tiefe mit einer ausreichend großen Tischdecke sowie einen Stuhl oder vorzugsweise Hocker bereit.

 §5 Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Trotz regelmäßiger Wartungen und Funktionstests vor Veranstaltungsbeginn kann der DJ jedoch für eventuelle Ausfälle wie zB. das Durchbrennen einer Lampe an der Lichtanlage und damit der Ausfall eines Lichteffekts nicht belangt werden. Die Stromkosten die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter für seine Veranstaltung eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

§7 Haftung
Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

§8 Catering
Der DJ und seine eventuelle Begleitperson erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegeben falls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 1 Monat ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJs ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJs führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.

§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie dem DJ schriftlich (per Mail, Fax, SMS, Whatsapp) oder mündlich zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie vom DJ eine Buchungsbestätigung jedweder Form erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGBs. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

§13 Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine langjährigen Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Das Einreichen einer Wunschplaylist seitens des Veranstalters oder seiner Gäste ist jederzeit möglich. An dieser Playlist wird sich der DJ natürlich orientieren. Musikwünsche sind auch während der Veranstaltung seitens der Gäste oder des Veranstalters herzlich willkommen und werden so schnell und gut es geht ins Programm einfließen. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während der Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ passende Hintergrundmusik in gedämpfter Lautstärke auf.

Grundsätzlich bestimmt der Veranstalter die Lautstärke. Sollte es jedoch zu einer lautstärkebedingten Abmahnung durch die Polizei oder das Ordnungsamt kommen ist der DJ berechtigt und verpflichtet die Lautstärke entsprechend der Anweisungen seitens der Behörden zu dämpfen. Der Veranstalter hat dann für den weiteren Verlauf der Veranstaltung kein Recht mehr eine höhere Lautstärke zu fordern.

§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt etwa 1,5-2h (je nach örtlichen Gegebenheiten) vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Mit dem Eintreffen des DJs am Veranstaltungsort beginnt auch die Arbeitszeit des DJs. Wenn nicht anders vereinbart spielt der DJ open End und beendet die Musik in Absprache mit dem Veranstalter. Als absolutes Veranstaltungsende wird 05:00 vereinbart. Die Arbeitszeit des DJs endet nach komplettem Abbau und verladen der Technik mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes.

Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Mehrstunden werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Im Falle von Pauschalangeboten liegt der Stundensatz bei 10% der Angebotssumme. Der DJ ist nicht verpflichtet, Mehrstunden über das ursprüngliche Angebot hinaus zu leisten. Nebenabreden und abweichende Stundensätze können jedoch vor der Veranstaltung schriftlich per Mail / Fax /SMS / Whatsapp vereinbart werden.

 

§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in Bar am Veranstaltungstag vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung nach Rechnungslegung durch den DJ. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
Sollte eine Zahlung nach Absprache am Auftrittstag nicht erfolgen, wird die Rechnung postalisch zugestellt. Eine Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug möglich. Bei Zahlungsverzug fallen pro Mahnung Mahngebüren von 8€ sowie Verzugszinsen in Höhe von  5 %p.a. an.

§16 Stornierungen seitens des Veranstalters

Bei Stornierungen seitens des Veranstalters muss bedacht werden dass der DJ sich fest auf die Veranstaltung vorbereitet hat und andere Veranstaltungen nicht angenommen hat. Durch eventuelle Vorgespräche, Angebotserstellung, Fahrten, etc. sind hier bereits Kosten für den DJ entstanden. Der DJ berechnet bei Stornierungen nach folgendem Schema:

  1. Stornierungen länger als 12 Wochen vor dem Event sind kostenfrei.

  2. Bei Stornierungen weniger als 12 Wochen vor dem Event fallen bei Pauschalangeboten 25% der Auftragssumme an. Bei stundenbasierten Verträgen werden 3h zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

  3. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Event fallen bei Pauschalangeboten 50% der Auftragssumme an. Bei stundenbasierten Verträgen werden 6h zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

  4. Bei Stornierungen weniger als 4 Wochen vor dem Event fallen bei Pauschalangeboten 80% der Auftragssumme an. Bei stundenbasierten Verträgen werden 10h zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

  5. Bei Stornierungen weniger als 2 Wochen vor dem Event fallen bei Pauschalangeboten 100% der Auftragssumme an. Bei stundenbasierten Verträgen werden 12h zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

 

§17 Stornierungen seitens des DJs
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen (zB. Verkehrsunfall, Diebstahl oder Beschädigung des Equipments) seiner Verpflichtung zur Durchführung der Beschallung nicht nachkommen können, verpflichtet er sich um einen gleichwertigen Ersatz für die Veranstaltung zu bemühen. Hier gelten die Konditionen des jeweiligen Ersatz-DJs. Es gibt eine gute Vernetzung mit anderen DJs in der Umgebung, sodass die Beschaffung eines Ersatz-DJs in solchen Fällen sehr wahrscheinlich ist. Hieraus geht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf einen Ersatz-DJ hervor. Im Falle von schwerem Unfall oder Tod des DJ ist die Beschaffung eines Ersatz DJs leider nicht möglich.

§18 Widerrufsbelehrung
nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist auch hier der Fall.

§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt 46342 Velen sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Namen und sein Logo zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern / Plakaten sind sowohl dem DJ als auch dem Veranstalter gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!

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